Bekanntmachungen der Stadt Fürstenwalde/Spree

Das Amtsblatt ist das offizielle Bekanntmachungsorgan der Stadt Fürstenwalde/Spree. Es erscheint nach Bedarf. Herausgeber des Amtsblattes ist der Bürgermeister. Das Amtsblatt ist jahrgangsweise fortlaufend nummeriert.

Zu den amtlichen Bekanntmachungen zählen beispielsweise Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen und sonstiges Ortsrecht der Stadt Fürstenwalde/Spree, die Tagesordnung und Beschlüsse der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses, Informationen über die Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben, Widmungsverfügungen, Bekanntmachungen zu Wahlen und öffentliche Zustellungen. Verbindlich ist das Amtsblatt ausschließlich in der gedruckten Form.

Bitte warten, die Suche läuft...

aktuelle Bekanntmachungen

Veröffentlicht amTitel
27.08.2025 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Orstbeirates Trebus der Stadt Fürstenwalde/Spree (Wahlperiode 2024-2029) - Amtsblatt 40/2025
13.08.2025 Öffentliche Zustellung - Amtsblatt 39/2025
12.08.2025 1. Änderungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree - Amtsblatt 38/2025
18.07.2025 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Haushalt und Bürgerbudget der Stadt Fürstenwalde/Spree (Wahlperiode 2024-2029) - Amtsblatt 37/2025
11.07.2025 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortsbeirates Molkenberg der Stadt Fürstenwalde/Spree (Wahlperiode 2024-2029) - Amtsblatt 36/2025
2025
2024
2023
2022
2021

Amtsblätter nach Monat



Amtsblatt-Newsletter


Wir informieren Sie gerne per E-Mail über das Erscheinen eines neuen Amtsblattes. Wenn Sie diesen kostenlosen Service nutzen möchten, senden Sie uns über den folgenden Link eine Email mit der Bitte um Aufnahme in den Verteiler: Ich möchte den Amtsblatt-Newsletter abonnieren. Sie erhalten dann noch eine Antwort, die Sie bestätigen müssen, um den Newsletter zu erhalten.

Grundlage für dieses zweistufige Verfahren sind die Bestimmungen in unserer Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung der dort von Ihnen eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und geben diese nicht an Dritte weiter. Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Die von Ihnen zu diesem Zweck bei uns hinterlegten Daten werden gelöscht, wenn Sie den Newsletters abbestellen.

Zur Abbestellung des Newsletters senden Sie uns bitte über den folgenden Link eine Email mit der Bitte um Abmeldung: Ich möchte mein Amtsblatt-Newsletter-Abonnement stornieren.