Das Amtsblatt ist das offizielle Bekanntmachungsorgan der Stadt Fürstenwalde/Spree. Es erscheint nach Bedarf. Herausgeber des Amtsblattes ist der Bürgermeister. Das Amtsblatt ist jahrgangsweise fortlaufend nummeriert.
Zu den amtlichen Bekanntmachungen zählen beispielsweise Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen und sonstiges Ortsrecht der Stadt Fürstenwalde/Spree, die Tagesordnung und Beschlüsse der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses, Informationen über die Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben, Widmungsverfügungen, Bekanntmachungen zu Wahlen und öffentliche Zustellungen. Verbindlich ist das Amtsblatt ausschließlich in der gedruckten Form.
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